Unterschiedliche Anschauungen
Aus der Rede von Alain Berset im Sicherheitsrat der UN am 19. September 2023:
„La Fédération de Russie, en lançant une guerre d’agression contre l’Ukraine, a attaqué non seulement un pays pacifique, mais également le droit international …“
(Die Russische Föderation hat mit ihrem Angriffskrieg gegen die Ukraine nicht nur ein friedliches Land, sondern auch das Völkerrecht angegriffen …„)
(siehe 1.57 Min.)
Eine unerträgliche Vorstellung dieses nach Alain Berset friedlichen Landes gibt der Film Donbass 2016 von Anne Laure Bonnel.
Nach der Charta der Vereinten Nationen Art. 2 lit. 7 gilt ein Bürgerkrieg nicht als „Krieg“, sondern als innere Angelegenheit eines Staates.
Nach Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bedeutet „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ jede vorsätzliche Tötung, Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen usw., die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird.